Die AGB von Sachverständigen-POINT

1. Gegenstand
Sachverständigen-POINT unterhält den Aufbau und Betrieb einer Internet-Plattform für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Datei ermöglicht es über Suchbegriffe geeignete öbv Sachverständige fachspezifisch, ausfindig zu machen.

2. Leistungsumfang
Sachverständigen-POINT steht allen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen offen. Für die Aufnahme in die Datenbank besteht kein Rechtsanspruch. Alle recherchierten Sachverständigen sind mit einer Basiseintragung, welche soweit bekannt, Name, Vorname, Straße, PLZ und Ort sowie Titel und Fachgebiet(e) enthält eingetragen. Mit der kostenpflichtigen erweiterten Eintragung, die 6 Monate kostenlos ist, haben öbv Sachverständige die Möglichkeit weitere Angaben zu ihrer Person und Qualifikation zu machen.

Nach Ablauf der 6monatigen kostenlosen erweiterten Eintragung erfolgt automatisch eine Jahresvorausberechnung ab dem 6. Monat für das darauffolgende Jahr. Innerhalb der 6 Monate kann die "erweiterte Eintragung" jederzeit schriftlich (E-Mail, Brief oder Fax) gekündigt werden. Die Basiseintragung bleibt kostenlos bestehen.

Alle über die kostenlose Basiseintragung hinausgehenden Daten/Angaben sind kostenpflichtig und bilden die "erweiterte Eintragung", in welcher unter anderem, soweit bereits vorhanden ein E-Mail und Homepage-Link des öbv Sachverständigen geschaltet werden kann. Inhalt und Gestaltung der Homepage des öbv Sachverständigen sind nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses. Die Gestaltung und Unterhaltung der Homepage unterliegt dem einzelnen Sachverständigen in eigener Verantwortung.

3. Löschung aus der Datenbank
Die Eintragung wird gelöscht mit Ablauf des Vertragsverhältnisses. Des weiteren auf Antrag des einzelnen Sachverständigen. Sachverständigen-POINT behält sich vor, die Löschung vorzunehmen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der erforderlichen Qualifikation des einzelnen Sachverständigen begründen.

Die Löschung erfolgt, sofern die jeweils geschuldeten Jahreskostenpauschalen nach Mahnung nicht beglichen sind. Eine Benachrichtigung über die Löschung erfolgt nicht.

4. Laufzeit
Das Vertragsverhältnis hat zunächst die Dauer von 12 Monaten. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich, durch eingeschriebenen Brief gekündigt ist.

5. Pflichten und Obliegenheiten
Die Sachverständigen verpflichten sich zur exakten An-/Eingabe Ihrer Daten in der Datenbank. Eine Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin durch Sachverständigen-POINT erfolgt nicht.

Die Sachverständigen sind dazu verpflichtet, Änderungen und Korrekturen eigenverantwortlich vorzunehmen bzw. mitzuteilen. Der einzelne Sachverständige stellt Sachverständigen-POINT von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer unzutreffenden und falschen inhaltlichen Feststellung ergeben. Dies gilt insbesondere für die in eigener Verantwortung erstellte und unterhaltene Homepage.

6. Freischaltung der erweiterten Eintragung
Die Freischaltung der schriftlich zu beantragenden und kostenpflichtigen erweiterten Eintragung erfolgt erst, nachdem die fällige Jahreskostenpauschale beglichen ist und zwar innerhalb einer Woche nach erfolgter Zahlung.

7. Änderungen
Sachverständigen-POINT ist berechtigt, die Leistungen jederzeit zu erweitern oder zu ändern. Über Veränderungen ist Sachverständigen-POINT auch berechtigt, preisliche Anpassungen zu verlangen. Falls der Sachverständige das geänderte Leistungsprogramm von Sachverständigen-POINT nicht in Anspruch nehmen möchte, besteht das Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung.

8. Urheberrecht
Sachverständigen-POINT weist ausdrücklich darauf hin, daß sämtliche Rechtsansprüche, die sich aus einer Verletzung ergeben, zivilrechtlich verfolgt werden.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Sachverständigen um einen Kaufmann handelt, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Kaiserslautern vereinbart.

12/2000